Löschkonzepte
Löschkonzept nach DSGVO – So setzen Unternehmen die rechtlichen Anforderungen um
Ein Löschkonzept ist eine zwingende Voraussetzung für die DSGVO-Compliance und stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es rechtlich und geschäftlich erforderlich ist. In diesem Artikel erfahren Sie, warum ein strukturiertes Löschkonzept notwendig ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie es praktisch umsetzen.
Warum ist ein Löschkonzept wichtig?
Ohne ein Löschkonzept laufen Unternehmen Gefahr, Daten unkontrolliert zu speichern, was nicht nur rechtliche Risiken birgt, sondern auch unnötige Kosten verursacht. Folgende Gründe sprechen für ein strukturiertes Löschkonzept:
- Gesetzliche Verpflichtung: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten gelöscht werden müssen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
- Minimierung von Haftungsrisiken: Verstöße gegen die DSGVO können zu hohen Bußgeldern und Reputationsschäden führen.
- Effizientere Datenverwaltung: Eine systematische Löschung verbessert die Datensicherheit und reduziert Speicher- und Verwaltungskosten.
- Schutz vor Datenschutzverletzungen: Weniger gespeicherte Daten bedeuten ein geringeres Risiko im Falle eines Cyberangriffs oder einer Datenpanne.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen gerne eine Kurzberatung an, um spezifisch auf Ihre individuellen Anforderungen einzugehen und gemeinsam den tatsächlichen Bedarf zu erörtern.
Gesetzliche Grundlagen für die Datenlöschung
Artikel 5 DSGVO – Grundsatz der Speicherbegrenzung
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Verarbeitungszweck notwendig ist. Danach müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden.
Artikel 17 DSGVO – Recht auf Vergessenwerden
Betroffene Personen haben das Recht, die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn:
- Der Zweck der Datenverarbeitung entfällt.
- Die Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen wurde.
- Die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
- Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung vorliegt.
Weitere gesetzliche Vorgaben
Neben der DSGVO sind auch nationale Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) relevant, da sie teilweise längere Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten vorschreiben (z. B. für Buchhaltungsunterlagen).
Bestandteile eines Löschkonzepts
Ein vollständiges Löschkonzept besteht aus mehreren zentralen Elementen:
1. Identifikation der Datenarten
Bevor ein Unternehmen ein Löschkonzept implementieren kann, muss es zunächst erfassen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Diese Informationen sind essenziell, um geeignete Löschfristen und -prozesse festzulegen. Dabei werden die Daten in verschiedene Kategorien unterteilt:
A. Kundendaten
Daten, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Abwicklung von Kundenbeziehungen verarbeitet werden:
- Personenstammdaten, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Bestellhistorie, Support- und Kommunikationsdaten
B. Mitarbeiterdaten
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verarbeitet werden:
- Personalakten, Steuer- und Finanzdaten, Gesundheitsdaten, Zugangs- und Zeiterfassungsdaten, Bewertungen & Leistungsdaten
C. Geschäftsdaten
Unternehmensbezogene Daten, die im Geschäftsverkehr anfallen:
- Vertragsunterlagen, Korrespondenzen, Protokolle
D. Gesundheitsdaten (besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO)
Diese besonders schützenswerten Daten werden vor allem in medizinischen und sozialen Einrichtungen, aber auch in Personalabteilungen oder Versicherungen verarbeitet:
- Patientendaten, Behandlungsdokumentationen, Krankenversicherungsdaten, Betriebliche Gesundheitsvorsorge
E. Finanz- und Buchhaltungsdaten
Daten, die zur finanziellen Abwicklung und Buchführung gehören:
- Steuerrelevante Unterlagen, Buchhaltungsbelege, Bonitätsinformationen
F. Bewerberdaten
Daten von Personen, die sich um eine Stelle beworben haben:
- Lebenslauf und Zeugnisse, Anschreiben und Motivationsschreiben, Bewertungen aus Vorstellungsgesprächen und Assessment-Centern, Arbeitsproben oder Testaufgaben, Kommunikation mit dem Bewerber
G. IT- und Nutzungsdaten
In der digitalen Welt fallen viele personenbezogene Daten an, die gespeichert und verarbeitet werden:
- Login-Daten & Benutzerkonten, Nutzungsstatistiken, Metadaten, Cookies & Tracking-Daten
H. Video- und Überwachungsdaten
Viele Unternehmen setzen auf Videoüberwachung, um Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Dabei entstehen personenbezogene Daten:
- Überwachungsvideos, Zutrittskontrolldaten, Telefon- und Gesprächsaufzeichnungen
I. Social-Media- und Marketing-Daten
Unternehmen sammeln personenbezogene Daten über Marketing- und Werbemaßnahmen:
- Newsletter-Abonnements, Kundeninteraktionsdaten, Kampagnen-Daten, CRM-Datenbanken
Warum ist diese Kategorisierung wichtig?
Die Identifikation der Datenarten bildet die Grundlage für die spätere Definition von Aufbewahrungs- und Löschfristen. Unterschiedliche Datenkategorien unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, sodass eine genaue Kategorisierung notwendig ist, um die DSGVO-konforme Verarbeitung sicherzustellen.
Mit einem klar strukturierten Löschkonzept nach DSGVO können Unternehmen genau festlegen, wann und wie welche Daten gelöscht oder anonymisiert werden müssen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig unnötige Datenanhäufungen zu vermeiden.

2. Festlegung der Aufbewahrungsfristen
Die Dauer der Speicherung richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften sowie geschäftlichen Erfordernissen. Typische Fristen sind:
- 6 Jahre: Handels- und Geschäftsbriefe (§ 257 HGB)
- 10 Jahre: Buchhaltungsunterlagen (§ 147 AO)
- 3 Monate: Bewerberdaten nach abgeschlossener Auswahl ohne
- Einstellung (§15 AGG)
Jede Datenart sollte mit einer eindeutigen Frist und einer Begründung für deren Dauer dokumentiert werden.
3. Definition von Löschregeln
Es muss klar geregelt sein, wann und auf welche Weise Daten gelöscht werden. Die Löschung kann erfolgen durch:
- Automatisierte Löschung: Daten werden nach Ablauf der Frist systemseitig gelöscht.
- Manuelle Löschung: Verantwortliche Abteilungen prüfen und löschen Daten regelmäßig.
- Anonymisierung: Falls eine vollständige Löschung nicht möglich ist (z. B. aus technischen oder regulatorischen Gründen), können Daten unkenntlich gemacht werden.
4. Verantwortlichkeiten festlegen
Wer im Unternehmen ist für die Löschung zuständig? Verantwortlichkeiten sollten klar definiert sein, z. B.:
- IT-Abteilung: Löscht digitale Daten aus Systemen und Datenbanken.
- Personalabteilung: Übernimmt die Löschung von Personaldaten.
- Datenschutzbeauftragter: Überwacht die Einhaltung der Löschpflichten.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Damit Daten sicher und fristgerecht gelöscht werden, müssen entsprechende Maßnahmen implementiert werden:
- Regelmäßige Datenbankprüfungen: Automatische Routinen überprüfen und löschen abgelaufene Datensätze.
- Backup-Management: Sollten Backups eingespielt werden, müssen die darin enthaltenen aber bereits abgelaufenen Daten nach der Wiederherstellung gelöscht werden.
- Zugriffsrechte begrenzen: Nur autorisierte Mitarbeiter dürfen Löschvorgänge durchführen.
6. Dokumentation der Löschung
Löschvorgänge sollten protokolliert werden, um die Nachweisbarkeit gegenüber Aufsichtsbehörden sicherzustellen. Eine protokollierte Löschung enthält folgende Angaben:
- Datum und Uhrzeit der Löschung
- Betroffene Datenkategorie
- Grund der Löschung
- Verantwortlicher Mitarbeiter
7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Ein Löschkonzept ist kein einmaliges Dokument, sondern muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Besonders bei:
- Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben
- Einführung neuer Systeme oder Datenbanken
- Erweiterung der geschäftlichen Tätigkeiten
Herausforderungen bei der Umsetzung eines DSGVO-Löschkonzepts
Technische Schwierigkeiten
- Daten sind oft über mehrere Systeme verteilt und schwer zu identifizieren.
- Bestimmte Daten müssen für Analysen anonymisiert statt gelöscht werden.
Organisatorische Herausforderungen
- Fehlendes Bewusstsein bei Mitarbeitern für die Wichtigkeit der Datenlöschung.
- Unklare Verantwortlichkeiten führen dazu, dass Löschpflichten nicht eingehalten werden.
- Unternehmen fürchten Datenverluste und zögern, ein striktes Löschkonzept umzusetzen.
Lösung: Automatisierte Prozesse
Moderne Datenschutzprozesse können dabei helfen, Löschprozesse automatisiert und DSGVO-konform zu gestalten. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter stellen sicher, dass das Konzept im Alltag umgesetzt wird.
Fazit – Warum ein Löschkonzept unverzichtbar ist
Ein gut durchdachtes Löschkonzept ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung – es ist ein essenzieller Bestandteil eines modernen Datenmanagements. Unternehmen, die klare Löschregeln definieren, profitieren von:
- DSGVO-Konformität: Schutz vor Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.
- Geringeren Kosten: Weniger Speicherplatz und effizientere IT-Strukturen.
- Erhöhte Datensicherheit: Weniger gespeicherte Daten bedeuten weniger Risiken bei Datenschutzverletzungen.
Die Umsetzung eines Löschkonzepts mag zunächst aufwendig erscheinen, doch mit der richtigen Strategie und den passenden technischen Hilfsmitteln lassen sich die Anforderungen effizient und nachhaltig erfüllen.
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